Pflege

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.

 

Laut dem Bundesministerium für Gesundheit.


Pflegegutachten

Durch die Pflegebegutachtung wird geklärt, inwieweit eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Sie stellen den Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse und erhalten danach einen Termin vom medizinischen Dienst (MDK) oder von Medicproof zur Begutachtung.

 

Bei der Begutachtung wird in den Modulen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, sowie der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte eine Wertung vorgenommen.

 

Diese Wertung zeigt dann einen Gesamtpunktewert auf, nach dem sich der Pflegegrad bemisst.

Pflegegrad

Pflegegrad 1:

Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. 12,5 bis unter 27 Punkte.

 

Pflegegrad 2:

Erhebliche Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit. 27 bis unter 47,5 Punkte.

 

Pflegegrad 3:

Schwere Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit. 47,5 bis unter 70 Punkte.

 

Pflegegrad 4:

Schwerste Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit. 70 bis unter 90 Punkte.

 

Pflegegrad 5:

Schwerste Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. 90 bis 100 Punkte.